Weisheiten 
          der Woche
        
        Swissroller's 
          kleine Wissensdatenbank (Woche für Woche schlauer 
          werden...)
         
          
           
          Todesstrafen RS, 
          7. 7. 2005 
           
          
          
 
          
          Im römischen Reich wurden entlaufene Sklaven, Verbrecher, Ausländer 
          und Aufständische durch Kreuzigung hingerichtet. Im Mittelalter 
          nannte man den Henker "Meister Hans". Er war geächtet 
          und stand auf der niedrigsten sozialen Stufe, obwohl die Todesurteile 
          öffentlich und als Volksschauspiel vollstreckt wurden. Im Mittelalter 
          waren Erhängen, Erwürgen und Rädern Hinrichtungsarten 
          für schwere Straftaten, Adlige durften durch das Schwert (Enthauptung) 
          sterben. Ketzer starben auf dem Scheiterhaufen. Die Guillotine wurde 
          seit 1792 und verbreitete sich von Frankreich aus in Europa.
          
          Seit dem 19. Jahrhundert war die Enthauptung in Deutschland die gesetzlich 
          vorgeschriebene Form der Hinrichtung, für militärische Kapitalvergehen, 
          Erschiessen. Im Dritten Reich gab es auch die Hinrichtung durch den 
          Strang, was eine entehrende Form der Todesstrafe war. Da in Staaten, 
          in denen die Menschenrechte per Verfassung geschützt sind, ein 
          Strafverfahren für zum Tod Verurteilte mehrere Instanzen und Appelationsverfahren 
          durchläuft, um Fehlurteile zu vermeiden, kann ein solches Strafverfahren 
          Jahrzehnte dauern. Ein Prozess, nach dessen Abschluss der Verurteilte 
          hingerichtet wird, kostet in den USA den Staat oft mehr, als eine lebenslange 
          Inhaftierung.
          
          Im Gebiet der späteren Bundesrepublik wurden die letzten Todesstrafen 
          1951 in Gefängnissen der US-Armee in Deutschland vollstreckt, ausserhalb 
          dieser Gefängnisse bis 1949, hauptsächlich wegen Kriegsverbrechen 
          und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Nürnberger Prozesse). 
          Im deutschen Grundgesetz ist die Todesstrafe gemäss Artikel 102 
          abgeschafft. 
          
          In der DDR gab es die Todesstrafe offiziell bis 1987, wurde aber seit 
          den 70er Jahren fast nur noch bei Spionagefällen verhängt. 
          Die letzte zivile Todesstrafe wurde 1972 an dem Kindermörder Erwin 
          Hagedorn vollstreckt, die letzte Todesstrafe 1981 am MfS-Offizier Werner 
          Teske. Das einzige Land in Europa, das noch die Todesstrafe verhängt 
          ist Weissrussland. In der europäischen Verfassung ist die Todesstrafe 
          verboten. Dieses Verbot ist Aufnahmebedingung für mögliche 
          neue Mitgliedsstaaten.
          
          Todesstrafe in den USA
          Die erste Hinrichtung in den britischen Kolonien gab es 1608; ein Kapitän 
          wurde der Spionage für Spanien angeklagt. Der elektrische Stuhl 
          wurde 1888 eingeführt. Vorher waren die gängigen Hinrichtungsmethoden 
          Erschiessen und Erhängen. Am 29.06.1972 wurden vom Obersten US-Gerichtshof 
          40 Todesstrafengesetze der Bundesstaaten für nichtig erklärt, 
          die Todesstrafe im ganzen Land ausgesetzt und die Todesurteile von 629 
          Gefangenen in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Daraufhin haben die 
          Bundesstaaten ihre Todesstrafengesetze überarbeitet und 1976 wurde 
          die Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt. 1977 wurden die Hinrichtungen 
          wieder aufgenommen. Seit 1977 wurden in den USA 22 Männer hingerichtet, 
          die zur Tatzeit noch minderjährig waren - davon 13 in Texas, dem 
          Heimatstaat des US-Präsidenten Bush. 1982 wurde erstmals ein Verurteilter 
          durch die Giftspritze hingerichtet. Die Anzahl der vollstreckten Urteile 
          seit Wiedereinführung der Todesstrafe ist im Bundesstaat Texas 
          höher als in den nächsten sechs noch vollstreckenden Staaten 
          zusammen. Seit 
          März 2005 ist die Todesstrafe für zur Tatzeit minderjährige 
          Straftäter durch Grundsatzurteil des Obersten US-Gerichtshofs abgeschafft. 
          Das entspricht internationalem Recht, nach dem die Todesstrafe für 
          zur Tatzeit noch nicht Achtzehnjährige verboten ist. Bis dahin 
          war die Todesstrafe für Minderjährige noch in 19 Bundesstaaten 
          zulässig.
        Bitter 
          und ungerecht
          Laut 
          Amnesty International sind seit 1900 mindestens 450 Menschen zum Tode 
          verurteilt worden, deren Unschuld später bewiesen wurde. Experten 
          gehen aber von einer weit grössere Zahl von unschuldig Hingerichteten 
          aus. Nicht zu vergessen sind die unschuldig zu lebenslanger Haft verurteilte 
          Menschen. 
        